Elektro- und Elektronikgeräte immer ordnungsgemäß entsorgen
Wir möchten diesen Vorfall zum Anlass nehmen, um über zwei Dinge aufzuklären. Zum einen möchten wir darauf hinweisen, dass elektronische Geräte unbedingt ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Elektro- und Elektronikgeräte sind über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme (Wertstoffhof) zu entsorgen oder können kostenlos bei einem Händler abgegeben werden.
Zum anderen möchten wir darüber aufklären, was bei einem fälschlicherweise ausgelösten Alarm zu tun ist.
Bei Fehlalarm den Alarm schnellstmöglich deaktivieren und unverzüglich Seenotleitstelle informieren
AIS Alarm (Automatic Identification System)
Um einen AIS Alarm zu beenden, muss der Rettungssender ausgeschalten werden. Die Alarmmeldung verschwindet dann nach wenigen Minuten von den Kartenplottern in der Umgebung. Durch die Notfallmeldung via AIS wird noch nicht automatisch die Rettungskette aktiviert, dennoch sollte die Seenotleitstelle per Funk oder Handy informiert werden.
DSC Alarm (Digital Selective Call)
Ein DSC Alarm löst die Rettungskette automatisch aus. Der Alarm wird von der Küstenstelle und den umliegenden Schiffen empfangen und Rettungsmaßnahmen werden eingeleitet. Wurde der Alarm via DSC versehentlich ausgesendet, sollte auch dieser so schnell wie möglich durch Ausschalten des Gerätes deaktiviert werden. Zusätzlich sollten umliegende Schiffe über den UKW-Sprechfunk Kanal 16 informiert werden, dass es sich um einen Fehlalarm handelt.
FAZIT: Wir bedauern einerseits sehr, dass es zu diesem Fehlalarm kam, sind auf der anderen Seite aber stolz, dass unsere Rettungssender so zuverlässig funktionieren. Wir bedanken und bei allen Beteiligten für die aufwändige Such- und Rettungsaktion und sind sehr froh, dass bei diesem Vorfall niemand zu Schaden kam.