Wettbewerb

AIS MOB DSC Kundeninformation

 

Liebe interessierte Kunden.

 

Vor ein paar Tagen ist ein Wettbewerber mit einem Produkt auf den Markt gekommen. Über dieses neue Produkt gibt es im Internet Informationen, die nicht eindeutig sind und die bei Ihnen als Kunden einen falschen Eindruck erzeugen können.

Wenn Sie die deutsche Internetseite des Wettbewerbers besuchen, können Sie sich eine eigene Meinung über die dort getätigten Aussagen machen.

Zur Sache:

Der Wettbewerber gibt an, ein AIS-MOB Gerät mit DSC anzubieten, für das eine gültige Zulassung besteht. Mit einer solchen Aussage wird Ihnen eine falsche Sicherheit suggeriert. Fakt ist, dass dieses Gerät nichts mit dem zu tun hat, was ein normgerechtes Gerät mit DSC Alarmierung zu leisten hat!

Wie Sie alle wissen ist DSC ein weltweit zertifiziertes GMDSS Verfahren (Global Maritime Distress Safety System). Hier werden ganz genaue technische Vorgaben, Zyklen, Aussendungen und Kanalzugriffe vorgeschrieben, die einzuhalten sind. Der Wettbewerber erfüllt mit seinem Produkt keinesfalls diese kompletten DSC-GMDSS Anforderungen. Es wird lediglich ein Alarmsignal am Funkgerät des eigenen Schiffes ausgelöst, aber keinesfalls eine GMDSS Rettungskette.
Die authentische DSC-GMDSS Rettungskette beinhaltet ein Weiterleiten des Notsignals über UKW Funkgeräte der Berufsschifffahrt bis hin zur Küstenfunkstation um Behörden zu alarmieren.
Das Wettbewerbsgerät alarmiert ausschließlich das eigene Schiff. Wir überlassen es Ihnen diese „Formulierung“ und Interpretation des GMDSS zu werten.

Weiterhin ist es wichtig für Sie, folgendes zu beachten:
Geräte, die auf dem Seenot-Kanal 70 (DSC) arbeiten, sollen diesen nur so lange belegen, wie es unbedingt notwendig ist. Somit können alle anderen Geräte, auch die an der Rettungsaktion beteiligten, einen „freien“ Funkkanal 70 vorfinden.

Das AIS-MOB Gerät mit DSC muss einen DSC Empfänger besitzen. Denn nur so kann dieses Gerät die Empfangsbestätigung (Acknowledgement) des eigenen Schiffes bzw. der anderen Schiffe oder der Rettungszentrale auswerten, und das weitere Aussenden von DSC Telegrammen beenden.
Somit sendet das Gerät dann ausschließlich und regelmäßig die AIS-Telegramme zur Lokalisierung des Überbordgefallenen.

Des Weiteren soll der DSC-Empfänger eine „Listen-Before-Talk“ Einrichtung haben. Das bedeutet, dass das Gerät zuerst in den Kanal 70 „hineinhört“, ob ein anderes DSC-Gerät sendet. Erst wenn der Kanal frei ist, sendet es selbst seine Notfall-Meldung! Auch das vermeidet, dass die GMDSS Rettungsdienste, die gerade den Kanal 70 benutzen, durch den DSC-MOB gestört werden!
Der Wettbewerber definiert die Sendeleistung des Gerätes über den Begriff „conducted power“. Auch dies ist nach unserer Meinung irreführend. „conducted“ heißt in diesem Fall „Sendeleistung auf der Leiterplatte“. Dies hat aber gar nichts mit der tatsächlichen abgestrahlten („radiated“) Power zu tun. „radiated power“ ist die Leistung, die wirklich über die Antenne abgestrahlt wird, und die die Antenneanpassung, den Wirkungsgrad und die Verluste der Übergänge berücksichtigt.

Des Weiteren formuliert der Wettbewerber die Sendeleistung über „conducted“ Power. Auch das ist unserer Meinung nach extrem irreführend. „Conducted“ heißt in diesem Fall „Sendeleistung auf der Leiterplatte, hat aber nichts mit der sogenannten „radiated“ Power zu tun. Radiated power ist die abgestrahlte Sendeleistung, welches die Antennenanpassung, den Wirkungsgrad und die Verluste der Übergänge beinhaltet. „Radiated Power“ ist die Leistung, die wirklich über die Antenne abgestrahlt wird.

Der Unterschied zwischen „radiated“ und „conducted“ Power kann erheblich sein. Wir gehen davon aus, ohne dies bisher nachgemessen zu haben, dass die radiated Power des Wettbewerbsproduktes um die 25%-30% der angegebenen Sendeleistung von 0,5 Watt beträgt. Dies würde lediglich eine abgestrahlte Leistung von 0,125 – 0,15 Watt bedeuten. So ein gravierender Unterschied macht sich natürlich in der möglichen Sendereichweite bemerkbar und wird deutlich unter dem liegen, was Sie als Kunde erwarten.

(Wir werden dies aber sobald wir ein Wettbewerbsprodukt in den Händen haben, genau verifizieren) Die Reichweite wird demzufolge deutlich unter dem liegen was Sie als Kunde erwarten.
Wir gehen von 0,125W-0,15W anstelle der angegebenen 0,5W aus.
Ferner sollten Sie als Verbraucher darauf achten, dass das AIS-MOB-DSC Gerät Ihrer Wahl unbedingt schwimmfähig ist. Sonst kann Sie im Falle eines Notfalls eine böse Überraschung erwarten, wenn Ihr Rettungssender „einfach abtaucht“!

Achten darauf, dass solche Geräte (AIS-DSC-MOB) unbedingt schwimmfähig sein sollen, damit im Falle eines Falles das Gerät nicht abtaucht.

Der Wettbewerber gibt an, dass sein DSC-Sender nicht in allen Ländern den jeweiligen Bestimmungen entspricht. Gleichzeitig beruft sich der Hersteller auf eine Norm, die sich derzeit erst im Entwurfs-Stadium befindet. Wie kann ein solcher Entwurf Grundlage einer Zulassung sein?
Der Hersteller beruft sich auf eine Norm die sich derzeit im Entwurfs-Stadium befindet.
Dadurch, dass diese noch von keinem Mitgliedsstaat ratifiziert worden ist, ist noch nicht klar, ob dieses Verfahren EU-weit anwendbar ist. Gegebenenfalls müssen solche Geräte wieder vom Markt genommen werden.

Fazit:

Wir haben nichts dagegen, wenn Sie das Wettbewerbsprodukt kaufen und sich in „sicheren Händen“ fühlen. Oder aber Sie kaufen unser Produkt und SIND in sicheren Händen.

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